Fragen und Antworten

Wissenswertes rund um das LimburgPLUS

Zuschuss-Gutscheine

Sie können die Gutscheine bei allen teilnehmenden Annahmestellen einlösen. Welche Geschäfte und Gastronomiebetriebe teilnehmen, erfahren Sie hier.
Es dürfen nur natürliche Personen unsere Gutscheine kaufen. Der Verkauf ist auf vier Gutscheine pro Person und Tag limitiert. Das selbe gilt für die Einlösung. Pro Kaufvorgang, Person und Tag dürfen Sie maximal vier Gutscheine einlösen.
Ja. Das Guthaben und auch der Bonus sind in Teileinlösungen nutzbar. Sie können also in Geschäft A einen Artikel kaufen, mit dem Gutschein bezahlen und in Geschäft B ebenfalls mit dem LimburgPLUS zahlen. Das Restguthaben vom Nennwert bleibt nach gesetzlichen Vorgaben drei Jahre lang verfügbar. Zahlungen werden immer zuerst vom Bonus abgebucht, da dieser zeitlich limitiert ist bis 31.12.2021.
Nein. Sobald das gesamte Guthaben verbraucht ist, behält der Händler den Gutschein ein.
Bei Verlust des Gutscheins haben wir keinerlei Möglichkeit, diesen zu ersetzen oder zu sperren.

Sonstiges

Wenn Sie ein Geschäft oder ein Dienstleistungsunternehmen in der LimburgPLUS-Welt vermissen, melden Sie sich beim Betreiber Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn. Wir sprechen gerne darüber.
Wenn Sie gewerblich tätig sind (beispielsweise als Einzelhändler, Gastronom, regionaler Produzent oder Dienstleister), Ihre Kunden Enverbraucher sind (B2C) und Sie als Partner bei LimburgPLUS teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an den Betreiber Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn.